Seebestattung

Unter Seebestattung versteht man die Bestattung der sterblichen Überreste eines zuvor eingeäscherten Verstorbenen auf See.

Statt einer herkömmlichen Sarg- oder Urnenbestattung auf einem Friedhof ist es auch möglich, eine Seebestattung vorzunehmen. Dafür wird die Asche in einer speziellen Seeurne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone (speziell eingezeichnete Seegebiete in Seekarten) in der Regel über „Rauhem Grund“ nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede. Mit „Rauhem Grund“ sind Gebiete gemeint, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird. Möglichkeiten bestehen hierfür nahezu in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik oder im Mittelmeer.

Die genauen Koordinaten der Position der Seebestattung werden in das Schiffslogbuch eingetragen. Auf Wunsch erhalten die Angehörigen eine Urkunde mit diesen Koordinaten und einen Auszug aus dem Logbuch des Beisetzungsschiffes.

In der Regel findet am Heimatort des Verstorbenen eine übliche Trauerfeier mit anschließender Einäscherung statt. Der Bestatter übersendet die Krematoriumsurne an eine Seebestattungsreederei. Dort wird die Asche in eine Seebestattungsurne aus auflösbarem Material umgefüllt. Die Angehörigen haben die Wahl, ob sie an der Bestattung der Urne auf hoher See teilnehmen möchten oder nicht. Bei der Teilnahme von Angehörigen spricht man von einer begleiteten Seebestattung. Nehmen keine Angehörigen teil, spricht man von einer stillen Seebestattung.